Die Verankerung der Toleranz in der Überzeugung vor der Würde der Person ist eine solide Verankerung. Wo hingegen Toleranz zum höchsten Wert stilisiert wird, wo sie selbst an die Stelle der Überzeugungen tritt, die zu respektieren sind, da wird sie grundlos und hebt sich selbst auf.
Professor Robert Spaemann, Philosoph, in der Zeitschrift "Cicero", 2004
Einladung zum FORUM der Unitarischen Akademie e. V.
 
Leiter der Unitarischen Akademie
Sigurd Bressel, Wanneweg 17, 31167 BOCKENEM
Tel.: 05067 / 6424  Fax: 05067 / 6419
 
16. September 2005
 
An die Mitglieder und korporativen Mitglieder der Unitarischen Akademie
 
Einladung zum FORUM 2005 der Unitarischen Akademie
am Sonntag, 6. November 2005, 11.00 Uhr
in das Unitarierheim Braunschweig, Heydenstraße 3 (Ecke Güldenstraße).
 
Wir haben nach einigen Absprachen (u.a. Leiter des Konvents, Sprecherin der Mitglieder) beschlossen, unser diesjähriges FORUM in die Räume unseres korporativen Mitglieds, der Gemeinde Braunschweig, Heydenstr. 3 (Eckhaus zur Güldenstraße - Parkplätze gegenüber an der Echternstraße oder "An der Martinikirche" oder Turnierstraße in unmittelbarer Nähe) einzuberufen.
Um unseren anreisenden Mitgliedern nicht nur die Formalien einer satzungsgemäß unbedingt erforderlichen Hauptversammlung anzubieten, beginnen wir das FORUM gemeinsam mit der Gemeinde Braunschweig mit einer Morgenfeier unseres Kuratoriumsmitglieds Wigmar Bressel, Bremerhaven, zum Thema
 
"Der unitarische Mensch".
 
 
TAGESORDNUNG Forum am 6. November 2005:
 
1.    Begrüßung, Regularien
2.    Feststellung der Stimmberechtigungen (§§ 9.2 und 9.3 Satzung UA, evtl.
       schriftliche Stimmübertragungen)
3.    Protokoll des Forums vom 9. März 2003 in Pinneberg (Anfang April 2003
       zugeschickt)
4.    Berichte des Kuratoriums mit anschließender Aussprache
4.1  Kassenbericht
4.2  Kassenprüfungsbericht
5.    Entlastung des Kuratoriums
6.    Planungen (Seminare in Pinneberg, Klingberg, Akademie auf Reisen...)
7.    Bericht über Aktivitäten und Vorhaben der Carl-Kuhlmann-Stiftung der UA
8.    Etat für 2005 / 2006
9.    UA und Internet (www.unitarische-akademie.de)
10.  Werbung von Mitgliedern für die UA
11.  Anträge
12.  Anfragen, Anregungen, Mitteilungen, Verschiedenes
 
Anträge zu diesem Forum erbitten wir bis zum 16. Oktober 2005 schriftlich an den Leiter der Unitarischen Akademie.
Die korporativen Mitglieder melden (soweit noch nicht geschehen) bitte bis zum 16.10.05 ihre Mitgliederzahlen an den Leiter der UA.

Die Mitgliedsbeiträge waren im ersten Halbjahr 2005 fällig. Sie betragen weiterhin: Einzelmitglieder 30 €, Familienmitglieder 40 €, korporative Verbände pro Mitglied 25 Cent für das laufende Jahr.

Das Bankkonto für die Unitarische Akademie wird ausschließlich von der
Bank für Sozialwirtschaft Hannover (BLZ 251 205 10) Konto-Nr. 74 134 00 geführt.

Anmeldungen zu diesem Forum sind wegen Mittagessensvorbereitungen bis zum 03.11.05 erwünscht.

Nach dem Forum besteht bei Wunsch die Möglichkeit eines gemeinsamen Besuchs der Niedersächsischen Landesausstellung "400 000 Jahre Archäologie in Niedersachsen".

Mit freundlichen Grüßen

gez. Sigurd Bressel

Der Leiter der Unitarischen Akademie

 

- aus der Satzung der UA vom 9. März 2003 -

Forum
 
§ 9.1. Das Forum besteht aus:
a. den Mitgliedern (nach § 4.1.a.)
b. den Delegierten der korporativen Mitglieder (nach § 4. 1.b. und c.)
 
§ 9.2. Mitglieder (nach § 4.1.a.) haben bei erfüllter Beitragspflicht je eine Stimme. (Zusatz gestrichen.)
Schriftliche Stimmübertragung ist möglich. Ein Mitglied kann jedoch höchstens S weitere Stimmen übernehmen.
 
§ 9.3. Die korporativen Mitglieder (nach § 4. 1.b. und c.) haben bei erfüllter Beitragspflicht je angefangene 100 ihrer Mitglieder eine Stimme, aber nicht mehr als jeweils 20 Stimmen. Sie melden jeweils bis zum 1. April eines Jahres ihre Mitgliederzahlen an den Leiter der Unitarischen Akademie.
Delegierte können nicht mehr als 5 Stimmen vertreten. Sind sie außerdem Mitglied gemäß § 4. 1.a. vertreten sie zusätzlich ihre eigene Stimme. (Zusatz gestrichen.)
 
§ 10.1. Das Forum tritt in jedem zweiten Jahr zusammen. Es ist vom Kuratorium nach Rücksprache mit dem Leiter des Konvents einzuberufen. Es gilt als ordnungsgemäß einberufen, wenn Ort, Zeitpunkt und Tagesordnung den Mitgliedern mindestens vier Wochen vorher schriftlich mitgeteilt wurden.
§ 10.2. Das Forum ist beschlußfähig, wenn 20 % der Gesamtstimmenzahl vertreten sind.
§ 10.3. Bleibt das Forum beschlußunfähig, ist es erneut innerhalb von vier Wochen mit einer Ladungsfrist von 14 Tagen einzuberufen. Das Forum ist dann ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlußfähig.
§ 10.4. Das Kuratorium kann im Einvernehmen mit dem Leiter des Konvents und dem Sprecher der Mitglieder ein außerordentliches Forum mit zweiwöchiger Frist einberufen; es ist auf schriftlichen Antrag von mindestens einem Viertel der Mitglieder nach § 4.1.a. oder einem Viertel der Stimmen der korporativen Mitglieder nach § 4.1.b,c dazu verpflichtet.
 
§ 11. Aufgaben des Forums sind:
a. Wahl des Kuratoriums
b. Entlastung des Kuratoriums
c. Wahl des Sprechers der Mitglieder (stimmberechtigt sind nur Mitglieder nach § 4. 1.a.)
d. Wahl jeweils eines Kassenprüfers im zweijährlichen Wechsel und eines Vertreters
e. Satzungsänderungen
f. Genehmigung der Geschäftsordnungen
g. Entgegennahme des Haushaltsplanes
h. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
i. Auflösung der Unitarischen Akademie